Lichtblick

Best Practice

Progressive
Gleichstellungs­maßnahmen weltweit

Wir sind es gewohnt, Deutschland und Europa als Zentren des gesellschaftlichen und rechtlichen Fortschritts zu betrachten. Das gilt auch für Gleichstellungsfragen. Dass diese Wahrnehmung nicht 100% deckungsgleich mit der Realität ist und es im Gegenteil noch einigen Nachholbedarf bei der Gleichstellung auch hierzulande() gibt, haben wir in den vergangenen Monaten gezeigt.

Nun aber neigt sich das Jahr dem Ende zu und wir wollen nicht immer nur über Missstände reden. Darum machen wir es uns in diesem Monat ausnahmsweise mal gemütlich und werfen einen Blick auf Positivbeispiele aus aller Welt. Mit unserer Auswahl wollen wir weder den Eindruck vermitteln, dass irgendwo alles tiptop ist, noch erheben wir einen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir betrachten Gleichstellung als globalen Prozess, der von Hindernissen und Rückschlägen, aber auch von Chancen und Lichtblicken geprägt ist. In diesem Monatsbeitrag konzentrieren wir uns auf die Lichtblicke.

Kalifornien

bringt per Quote mehr Frauen in  die Vorstände börsennotierter Unternehmen

Kalifornien hat im Jahr 2018 als erster US-amerikanischer Bundesstaat per Gesetz beschlossen, dass börsennotierte Unternehmen mindestens eine Frau in ihrem Vorstand haben müssen. Ab Ende 2021 müssen es mindestens zwei weibliche Vorstandsmitglieder sein, wenn der Vorstand fünf Personen umfasst, bzw. drei Frauen, wenn der Vorstand aus sechs Personen besteht. Von dem Gesetz betroffen sind u. a. die Tech-Giganten Apple, Google und Facebook.

Neuseeland

ermöglicht Frauen und ihren Partner:innen nach einer Fehlgeburt bezahlten Urlaub


Neuseeland ermöglicht Frauen und ihren Partner:innen im Falle von Fehl- oder Totgeburten bezahlten Urlaub. Die Regelung trat im März 2021 in Kraft. Das einzige andere Land, das Frauen nach einer Fehlgeburt bezahlten Urlaub gewährt, ist Indien.

Mosambik

hat einen höheren Frauenanteil im Parlament als der deutsche Bundestag


Bei der politischen Repräsentation von Frauen läuft das Parlament in Mosambik dem Bundestag mit seinem Frauenanteil von 34,7% klar den Rang ab: Von 250 Mitgliedern sind 106 Frauen, was einem Anteil von 42,4% entspricht. Laut UN Women befindet sich Mosambik damit weltweit auf Platz 19.

Vietnam

gibt Frauen nach der Geburt eine 6-monatige Freistellung bei vollem Lohnausgleich


In Vietnam arbeiten Frauen zwar bis zur Geburt, bekommen danach aber eine sechsmonatige Freistellung bei vollem Lohnausgleich. Allerdings profitieren davon nur Mütter mit einem offiziellen Arbeitsvertrag, was nur auf rund 30% aller Arbeitnehmerinnen zutrifft.

Island

verpflichtet Unternehmen, gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu zahlen

Als erstes Land der Welt hat Island 2018 ein Gesetz beschlossen, das unabhängig vom Geschlecht gleichen Lohn für gleiche Arbeit garantiert. Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitenden müssen nachweisen, dass sie Frauen beim Lohn nicht diskriminieren. Kann ein Unternehmen nicht nachweisen, dass es geschlechtergerecht bezahlt, muss es zum Teil hohe Strafen zahlen.

Schweden

betrachtet Elternschaft als Kompetenzvorteil für Leitungspositionen

Im Rahmen der schwedischen Initiative »Parentsmart Employers« werden Gleichstellung und Vereinbarkeit als Wettbewerbsfaktoren vermarktet:  Elternschaft wird hier als Kompetenzvorteil für Leitungspositionen angesehen. Mitarbeitende mit Erfahrungen aus Kindererziehungszeiten werden Fähigkeiten zugeschrieben, die sie in besonderem Maß für Führungspositionen qualifizieren – z.B. Zeitmanagement, Flexibilität und Effektivität, Geduld, klare Kommunikation, Mediation und Motivation, Empathie, Verantwortungsbewusstsein oder Resilienz.

Kenia

setzt Fürsorgearbeit mit Erwerbsarbeit gleich

Das Oberste Gericht Kenias hat entschieden, dass Kindererziehung und das Managen des Haushalts wie ein Vollzeitjob zu betrachten sind. In einem Präzedenzfall beanspruchte der Mann nach einer Scheidung den gesamten Besitz für sich, da die Frau finanziell nichts zu dessen Erwerb beigetragen hatte. Das Gericht argumentierte, dass die von der Ehefrau geleistete Fürsorgearbeit als Vollzeitjob zu betrachten sei, da diese es dem Mann überhaupt erst ermöglichte, seinem Vollzeitjob nachzugehen und sprach der Frau die Hälfte des Besitzes zu.

Finnland

hat ein geschlechtsneutrales Steuersystem

Das Steuersystem in Finnland kann man grundsätzlich als geschlechtsneutral bezeichnen. Die individualisierte Veranlagung reicht bis 1935 zurück, wenngleich zwischen den 1940er Jahren und 1976 ein System der Veranlagungsgemeinschaft in Kraft getreten war, das zur Anhebung der Geburtenraten beitragen sollte. 1976 wurde dann erneut die Individualbesteuerung eingeführt, wobei einzelne, zwischen den Eheleuten übertragbare Steuervergünstigungen beibehalten wurden.

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