header-bg.jpg

Gleichberechtigung

In Deutschland ist die Gleichberechtigung von Männern und Frauen seit 1994 durch Art. 3 Abs. 2 Satz 2 im Grundgesetz im Sinne eines Ziels verankert: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.”

Es geht also um die formale Gleichbehandlung durch das Recht. Gleiche formale Rechte gewährleisten aber noch nicht gleiche Chancen, daher brauchen wir die Gleichstellung als Instrument zur Herstellung von tatsächlicher Geschlechtergerechtigkeit auf der Basis formaler Gleichberechtigung.

zum Glossar
#zeichensetzen
Mehr als Symbolpolitik!

#zeichensetzen versteht sich als bewusste Doppeldeutigkeit – denn eine gendergerechte Sprache ist nur der Anfang! Poste deine Fragen, Wünsche oder Forderungen unter unserem Hashtag #zeichensetzen oder schicke uns eine E-Mail mit deiner Geschichte an info@zeichensetzen.jetzt und werde Teil der Kampagne!