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Ehegattensplitting

Durch das steuerrechtliche Ehegattensplitting werden vom Staat weiterhin Anreize für die nicht mehr der gesellschaftlichen Norm entsprechende »Hausfrauenehe« bzw. das sog. Alleinverdiener- bzw. Zuverdienstmodell gesetzt und somit in gleichstellungshemmender Weise ungleiche und stereotype Rollenbilder begünstigt. Denn vom Ehegattensplitting profitieren nur solche Ehen, in denen die Einkommensunterschiede zwischen den Eheleuten möglichst groß sind. Ehen von eher egalitär orientierten Doppelverdiener-Paaren bzw. Alleinerziehende kommen nicht in den Genuss dieser Steuererleichterung.

Kritisiert wird, dass der durch das Ehegattensplitting geschaffene negative Anreiz für den weniger verdienenden Ehepartner – aufgrund des Gender Pay Gap in der Regel die Frau – im Hinblick auf eine eigene Berufstätigkeit einer wirtschaftlichen Gleichstellung entgegenstehe und die Abhängigkeit vom besserverdienenden Ehepartner erhöhe. Neben dem fehlenden Erwerb eigener Rentenansprüche ist das auch mit Blick auf den durch die Unterhaltsrechtsreform 2008 eingeführten Grundsatz der Eigenverantwortung riskant, denn nichterwerbstätige verheiratete Frauen können sich auch nach einer langen Ehe im Falle der Scheidung nicht länger auf eine dauerhafte Unterhaltszahlung verlassen.

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