header-bg.jpg

FüPoG II

Am 12. August 2021 ist das »Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst« (FüPoG II) in Kraft getreten. Das FüPoG II sieht u.a. vor, dass börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen mit in der Regel mehr als 2.000 Beschäftigten und mehr als drei Personen im Vorstand, mindestens ein weibliches Vorstandsmitglied haben müssen. Aktuell sind von dieser Regelung 66 Unternehmen in Deutschland betroffen, wobei 24 dieser Gesellschaften bislang keine Frau im Vorstand haben.

Ein weiteres Element des FüPoG II ist – anknüpfend an die »Stay on Board«-Kampagne – die Anpassung des Aktien- und GmbH-Rechts, um in bestimmten Fällen (bei Mutterschutz, Elternzeit, längerer Krankheit oder im Falle der Pflege Angehöriger) Mitgliedern von Leitungsorganen vorübergehende Auszeiten und ein Recht auf »Wiederbestellung« zu ermöglichen.

zum Glossar
#zeichensetzen
Mehr als Symbolpolitik!

#zeichensetzen versteht sich als bewusste Doppeldeutigkeit – denn eine gendergerechte Sprache ist nur der Anfang! Poste deine Fragen, Wünsche oder Forderungen unter unserem Hashtag #zeichensetzen oder schicke uns eine E-Mail mit deiner Geschichte an info@zeichensetzen.jetzt und werde Teil der Kampagne!